Bezeichnungen u. Bedingungen
1. Definitionen
In diesen Vertragsbedingungen bezeichnet der Ausdruck “Firma” United Motors Europe BV, “Käufer” die Person oder die Firma, an die der Vertrag adressiert ist, “Vertreter” die Person oder Firma die für die “Firma” tätig ist, „Händler“ den Haupthändler, von dem die Firma das Auto kauft, „Hersteller“ das Werk, das das Auto herstellt und „Fahrzeug“ das Auto, das der Käufer mittels des Vertrages mit diesen Vertragsbedingungen kauft. Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Alle Überschriften dienen nur zum Zwecke des Verweises darauf.
2. Verkaufsgrundlage
2.1 Die Firma offeriert einen Verkaufspreis und der Käufer kauft das Fahrzeug in Übereinstimmung mit einem schriftlichen Angebot der Firma, oder mit einer schriftlichen Bestellung des Käufers, die von der Firma akzeptiert wurde, in beiden Fällen nur zu diesen Bedingungen. Diese Bedingungen schließen jegwelche anderen Bedingungen, auf die sich der Käufer beruft, aus. by the Buyer.
2.2 Abänderungen der Bedingungen werden erst bindend, wenn sie schriftlich von einem dazu ermächtigten Vertreter der Firma bestätigt worden sind.
2.3 Der Käufer anerkennt, dass der Kauf nicht durch Vertrauen auf irgendwelche Zusagen eines Angestellten oder eines Vertreters der Firma zustande gekommen ist.
3. Auftrag, Spezifizierungen und Abbestellung
3.1 Kein Auftrag des Käufers gilt als akzeptiert, solange keine Bestätigung für den Auftrag durch die Firma vorliegt.
3.2 Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Käufer von der Firma per Brief, Fax oder E-Mail eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.
3.3 Ein Auftrag, der von der Firma bestätigt worden ist, kann nur dann abbestellt werden, wenn es mittels schriftlicher Abbestellung per Brief binnen 48 Stunden nach Auftragsbestätigung erfolgt. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass er die Firma für finanzielle Verluste durch die Abbestellung entschädigt.
3.4 Der Auftrag erlischt dann endgültig, wenn die Konditionen von 3.3 erfüllt worden sind.
3.5 Die Firma ist nicht verantwortlich für Verspätungen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, wie Krieg, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Transport oder Produktionsverspätungen, Rechtsänderungen oder Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges. In solchen Fällen wird der Übergabezeitpunkt dementsprechend nach hinten verlegt.
3.6 Die Firma behält sich das Recht vor, Spezifikationen beim Fahrzeug vorzunehmen, solange diese Änderungen die Qualität des Fahrzeuges nicht berühren und der Käufer diesen Änderungen im Voraus zugestimmt hat. Die Lieferung eines derart spezifizierten Fahrzeuges muss auch dementsprechend im Vertrag festgehalten werden.
3.7 Es wird jeder vernünftige Aufwand gemacht, um diesen Auftrag genauso auszuführen wie er hier spezifiziert wurde, um pünktlich und am vereinbarten Ort die Übergabe stattfinden zu lassen. Wir können allerdings nicht dafür garantieren, dass Produktionsunsicherheiten und andere Gründe, (siehe Punkt 3.5), die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, die Lieferung beeinflussen.
3.8 Die Firma kann nicht für Änderungswünsche, die die Vertragsbedingungen des gewünschten Modells, die Spezifizierung oder die Auslieferung betreffen, garantieren, nachdem der Auftrag von uns ordnungsgemäß bestätigt worden ist.
4. Anzahlung
4.1 Zum vollständigen Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Käufer, einen vorher bestimmten Prozentanteil , der von Marke und Bauart des gewählten Models abhängt, am vereinbarten Kaufpreis als Anzahlung direkt an United Motors Europe BV, den Händler oder Hersteller zu zahlen.
4.2 Die Anzahlung wird vollständig refundiert, wenn der Vertrag in Übereinstimmung mit Punkt 3.3 beendet wird.
4.3 Die Anzahlung verbleibt solange bei der Firma, dem Händler oder dem Hersteller, sofern der Käufer nicht laut Punkt 3.3 den Auftrag storniert, bis der Händler oder die Firma nach Auslieferung das Fahrzeug verkauft hat.
4.4 Der Verlust, der durch den Verkauf des Fahrzeuges aufgrund der Stornierung durch den Käufer eingetreten ist, wird von der Anzahlung bei Rückgabe abgezogen, wobei das Verlustminimum der Firma mit 15% des Auftragswertes festgesetzt wird. Dies gilt für jeglichen Zeitpunkt der Stornierung, die nicht gemäß 3.3 erfolgt ist.
5. Kaufpreis & Spezifizierung
5.1 Der Kaufpreis des Fahrzeuges ist der von der Firma angebotene oder der, der durch Spezifizierung oder Modelländerung des Fahrzeuges angeboten wird. Die Preise gelten vom Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung.
5.2 Die Firma behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung Preisänderungen zu machen, sofern dies abhängig vom Hersteller und/oder des Importeurs während des Modelljahres nötig wurde. Alle Preise, die die Firma anbietet, sind Werkspreise RHD, voll spezifizierte UK 2003 MY Neuwagenpreise. Alle angebotenen Fahrzeuge haben eine 12monatige, gesamteuropäische Herstellergarantie und werden exklusive der jeweiligen nationalen Steuern, inklusive Überprüfung, Übereinstimmungszertifikat und Transitnummerntafeln angeboten, sofern nicht mit dem Käufer etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Wenn mit dem Käufer ein anderer Übergabeort als beim Hauptsitz der Firma in Amersfoort, Niederlande, vereinbart wurde, verrechnet die Firma dem Käufer die Transportkosten, die zum Zeitpunkt des Transportes anfallen.
6. Endgültige Zahlung
6.1 Der Käufer bezahlt den ausständigen Kaufpreis minus der bereits geleisteten Anzahlung plus den vereinbarten Transportkosten, so wie auf der pro forma Rechnung bestätigt, an die Firma, den Händler oder Hersteller, nach Bestätigung der Firma, dass das Fahrzeug vom Hersteller gebaut und vom Händler überprüft worden ist.
6.2 Im Fall des Standard Escrow Arrangements, zahlt der Käufer den Kaufpreis an das Fortis Escrow Konto. Schuldbefreiend wirkt die Bezahlung bei Übermittlung der Transaktionsbestätigung an den Händler oder Hersteller, entweder bei Auslieferung des Fahrzeuges vom Firmengelände oder gemäß 5.3 vor dem Transport. Im Falle einer Nicht-Escrow Transaktion wird das Fahrzeug erst bei tatsächlichem Eintreffen des Kaufpreises ausgeliefert.
6.3 Solange die Firma noch nicht über den vollständigen Kaufpreis verfügt, verbleibt das Eigentum am Fahrzeug bei der Firma und die Abholung bzw. Auslieferung wird dementsprechend verzögert.
6.4 Falls das Fahrzeug auf Kredit finanziert wurde, müssen alle dementsprechenden Unterlagen unterzeichnet, autorisiert und im Voraus vereinbart sein, bevor das Fahrzeug ausgeliefert wird.
6.5 Die Firma ist nicht verantwortlich für die Bezahlung der Mehrwertsteuer des Fahrzeuges. Der Käufer muss eine Kopie der Anmeldebestätigung binnen einer Woche nach Registrierung an die Firma senden, um den Endbestimmungsort des Fahrzeuges zu bestimmen. Der Käufer wird haftbar für alle Geldstrafen, die der Händler entweder an die Firma oder an den Käufer weiterleitet, wenn der Käufer die besagte Kopie nicht sendet.
7. Allgemein
7.1 Die Firma, als Teil der Transaktion, fungiert nur als Bindeglied zwischen dem Hersteller und dem Käufer, was Anwerbung, Abwicklung und Versand oder Transport des angebotenen Fahrzeuges betrifft. Dafür übernimmt die Firma keinerlei Haftung, oder autorisiert niemanden, für die Firma eine Haftung zu übernehmen, für jegliche Funktionsstörung am Fahrzeug oder anderer Diskrepanzen, da dies in der Verantwortung des Herstellers liegt.
7.2 Jeder Neuwagen, der von der Firma geliefert wird, hat Werksgarantie™. Die Firma ist nicht verantwortlich für Angelegenheiten und Haftungsfragen, die daraus resultieren.
7.3 Das Fahrzeug ist fahrbereit und entspricht in seiner Beschaffenheit seinem Alter, dem Kilometerstand und dem bezahlten Preis.
7.4 Wenn der Käufer es verabsäumt, binnen 7 Tagen nach Anweisung der Firma, dass das Fahrzeug fertig zur Abholung oder zur Lieferung sei, das Fahrzeug entgegenzunehmen oder den Kaufpreis entsprechend den Bestimmungen in 5.1 und/oder 6.1 zu zahlen, hat die Firma das Recht, das Fahrzeug wiederzuverkaufen. Der Käufer muss entsprechend 4.4 für jegwelche Verluste, die dadurch entstehen, einstehen.
7.5 Das Escrow Arrangement unterliegt den Bedingungen der Fortis Escrow Services, die ein Unternehmen der Fortis Bank sind. Im Falle einer Auftragsstornierung, die nicht gemäß 3.3 erfolgt, treten an die Stelle dieser Bedingungen diejenigen der Firma.
7.6 Jeglicher juristischer Konflikt, der aus der Auslegung dieser Vertragsbedingungen resultiert, wird nach niederländischem Recht vor einem niederländischen Gericht ausgetragen.
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